Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, da(Beta) im Amtsblatt der Region Trentino-Sudtirol Nr. 28 vom 2. Juli 1991 die deutsche Ubersetzung des Dekrets des Schatzministers vom 26. April 1991 zur Aufteilung der Mittel aus dem staatlichen Gesundheitsfonds unter den Regionen und den autonomen Provinzen Bozen und Trient veroffentlicht ist. Der italienische Text dieses Dekrets ist in der vorliegenden Ausgabe des Gesetzesanzeigers der Republik auf der Seite 15 kundgemacht.