Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten
der Republik  vom  15.  Juli  1988,  Nr.  574,  wird  bekanntgemacht,
da(Beta) im Amtsblatt der Region Trentino-Sudtirol Nr. 28 vom 2. Juli
1991 die deutsche Ubersetzung des Dekrets des Schatzministers vom 26.
April   1991   zur   Aufteilung   der   Mittel  aus  dem  staatlichen
Gesundheitsfonds unter den Regionen und den autonomen Provinzen Bozen
und Trient veroffentlicht ist. Der italienische Text  dieses  Dekrets
ist  in  der  vorliegenden Ausgabe des Gesetzesanzeigers der Republik
auf der Seite 15 kundgemacht.