Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten
der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, dass im
Amtsblatt  der  Region Trentino-Sudtirol Nr. 13 vom 26. Marz 1991 die
deutsche U'bersetzung des Dekrets des Ministers fur Umweltschutz  vom
30.  Dezember  1989  zur Genehmigung der Finanzierung von Vorhaben im
Bereich  des  Umweltschutzes  veroffentlicht  ist;  es  betrifft  die
Regionen  und  die  autonome Provinz Bozen-Sudtirol. Der italienische
Text  dieses  Dekrets   ist   in   der   vorliegenden   Ausgabe   des
Gesetzesanzeigers der Republik auf der Seite 15 kundgemacht.