Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, dass im Amtsblatt der Region Trentino-Sudtirol Nr. 13 vom 26. Marz 1991 die deutsche Ubersetzung des Dekrets des Schatzministers vom 5. Dezember 1990 zur Neufestlegung der staatlichen Zweisprachigkeitszulage fur Anspruchsberechtigte in der Region Trentino-Sudtirol veroffentlicht ist. Der italienische Text dieses Dekrets ist in der vorliegenden Ausgabe des Gesetzesanzeigers der Republik auf der Seite 18 kundgemacht.