Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten
der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, dass im
Amtsblatt  der  Region Trentino-Sudtirol Nr. 13 vom 26. Marz 1991 die
deutsche Ubersetzung des Dekrets des Schatzministers vom 5.  Dezember
1990  zur  Neufestlegung  der staatlichen Zweisprachigkeitszulage fur
Anspruchsberechtigte in der Region  Trentino-Sudtirol  veroffentlicht
ist.  Der  italienische  Text  dieses Dekrets ist in der vorliegenden
Ausgabe  des  Gesetzesanzeigers  der  Republik  auf  der   Seite   18
kundgemacht.