AUTONOME PROVINZ BOZEN

COMUNICATO

Hinweis auf die Veroffentlichung des vollstandigen Wortlautes des
   Dekrets  des  Ministers  fur  Arbeit  und  Sozialfursorge  vom  5.
   Dezember 1989 in deutscher Sprache; es  betrifft  die  Genehmigung
   der   Aufstellung   der  in  Sudtirol  geltenden  Mittelwerte  des
   Arbeitsaufwandes fur die Bewirtschaftung  der  einzelnen  Kulturen
   beziehungsweise pro Stuck Vieh.
(GU n.300 del 27-12-1989)

   Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekrets des Prasidenten
der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, dass im
Amtsblatt  der  Region Trentino-Sudtirol Nr. 55 vom 27. Dezember 1989
der vollstandige deutsche Wortlaut  des  Dekrets  des  Ministers  fur
Arbeit  und  Sozialfursorge vom 5. Dezember 1989 uber die Genehmigung
der  Aufstellung  der   in   Sudtirol   geltenden   Mittelwerte   des
Arbeitsaufwandes  fur  die  Bewirtschaftung  der  einzelnen  Kulturen
beziehungsweise pro Stuck Vieh veroffentlicht ist;  der  italienische
Text   dieses   Dekretes   ist   in   der  vorliegenden  Ausgabe  des
Gesetzesanzeigers der Republik Italien auf S. 8 kundgemacht.