Hinweis auf die Veroffentlichung des vollstandigen Wortlautes des Dekretes des Ministerprasidenten vom 22. Dezember 1989 in deutscher Sprache; es betrifft die Ausrichtung und Koordinierung der Verwaltungstatigkeit seitens der Regionen und der autonomen Provinzen fur die Errichtung von Pflegeheimen fur alte Menschen, die der Betreuung bedurfen, aber weder ganz noch teilweise hauslich gepflegt werden konnen.(GU n.2 del 3-1-1990)
Im Sinne von Artikel 5 Absatze 2 und 3 des Dekretes des Prasidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, wird bekanntgemacht, da(Beta) im Amtsblatt der Region Trentino-Sudtirol Nr. 5 vom 30. Januar 1990 der vollstandige deutsche Wortlaut des Dekretes des Ministerprasidenten vom 22. Dezember 1989 uber die Ausrichtung und Koordinierung der Verwaltungstatigkeit seitens der Regionen und der autonomen Provinzen fur die Errichtung von Pflegeheimen fur alte Menschen, die der Betreuung bedurfen, aber weder ganz noch teilweise hauslich gepflegt werden konnen, veroffentlicht ist; der italienische Text dieses Dekretes ist in der vorliegenden Ausgabe des Gesetzesanzeigers der Republik Italien auf S. 6 kundgemacht.