AUTONOME PROVINZ BOZEN

COMUNICATO

Hinweis auf die Veroffentlichung des vollstandigen Wortlautes des
   Dekretes   des   Ministerprasidenten  vom  22.  Dezember  1989  in
   deutscher Sprache; es betrifft die Ausrichtung  und  Koordinierung
   der  Verwaltungstatigkeit  seitens  der Regionen und der autonomen
   Provinzen fur die Errichtung von Pflegeheimen fur  alte  Menschen,
   die  der  Betreuung  bedurfen,  aber  weder  ganz  noch  teilweise
   hauslich gepflegt werden konnen.
(GU n.2 del 3-1-1990)

   Im  Sinne  von  Artikel  5  Absatze  2  und  3  des  Dekretes  des
Prasidenten  der  Republik  vom  15.  Juli  1988,   Nr.   574,   wird
bekanntgemacht,  da(Beta)  im  Amtsblatt der Region Trentino-Sudtirol
Nr. 5 vom 30. Januar 1990  der  vollstandige  deutsche  Wortlaut  des
Dekretes  des  Ministerprasidenten  vom  22.  Dezember  1989 uber die
Ausrichtung und Koordinierung der  Verwaltungstatigkeit  seitens  der
Regionen   und   der  autonomen  Provinzen  fur  die  Errichtung  von
Pflegeheimen fur alte Menschen,  die  der  Betreuung  bedurfen,  aber
weder   ganz   noch   teilweise   hauslich  gepflegt  werden  konnen,
veroffentlicht ist; der italienische Text dieses Dekretes ist in  der
vorliegenden  Ausgabe  des Gesetzesanzeigers der Republik Italien auf
S. 6 kundgemacht.